Hamburg, Germany, Wednesday 30 March 2022 10.00 CEST
Hamburg, 30.03.2022 - Als erste Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) bei Angst- und Panikstörungen wurde velibra bereits im Oktober 2020 in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Nun wurde der endgültige Vergütungsbetrag für die erste dauerhaft gelistete DiGA des Herstellers GAIA von der DiGA-Schiedsstelle auf xxx Euro festgelegt.
Am 30.03.2022 gab die DiGA-Schiedsstelle, bestehend aus dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie Spitzenorganisationen der Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen, die Höhe des Preises bekannt, den Gesetzliche Krankenkassen zahlen, wenn ein Behandler ihren Versicherten velibra verordnet.
Nach der im letzten Jahr geschlossen DiGA-Rahmenvereinbarung legen die Hersteller die Preise für ihre Digitalen Gesundheitsanwendungen zunächst für ein Jahr selbst fest. Danach wird dieser Herstellerpreis abgelöst durch einen von GKV-Spitzenverband und DiGA-Hersteller gemeinsam definiert Betrag. Da für velibra innerhalb der vorgegebenen Frist keine finale Einigung erzielt wurde, kam der DiGA-Schiedsstelle die Aufgabe zu, ein für beide Seiten adäquates Ergebnis zu erzielen.
Für die Ermittlung des endgültigen Preises von xxx Euro für velibra wurden Vertreter von GAIA sowie des GKV-Spitzenverbandes angehört und relevante Unterlagen gesichtet. Hierzu zählen neben dem Bescheid des BfArM über die Aufnahme von velibra ins DiGA-Verzeichnis und dem Nachweis über die CE-Konformitätskennzeichnung unter anderem Informationen zur Anzahl der bisherigen Verschreibungen der DiGA.
Besonders entscheidend für die Höhe des finalen Vergütungsbetrag ist die Stärke des Versorgungseffekts der Digitalen Gesundheitsanwendung. Für velibra wurde in einer randomisiert kontrollierten Studie nachgewiesen, dass die DiGA Angst- und depressiven Symptome im Vergleich zur üblichen hausärztlichen Versorgung signifikant verringert. So konnte bei 45% der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit Generalisierter Angststörung sogar eine Verbesserung in dem Maße erreicht werden, dass sie nach neun Wochen velibra-Nutzung die diagnostischen Kriterien für ihre Ursprungsdiagnose nicht mehr erfüllten.
Dass GAIA für velibra diese aussagekräftige Daten vorlegen konnte, war maßgeblich für die Entscheidung des Schiedsgerichts. “Die Evidenz ist der Grundpfeiler unserer revolutionären Therapien und das seit über 20 Jahren”, so Dr. Mario Weiss, GAIA-CEO, “velibra kann für Patientinnen und Patienten mit einer Angststörung den entscheidenden Unterschied in der Therapie machen und wesentlich zur Verbesserung der Symptome beitragen. Wir freuen uns darüber, dass dies durch die Höhe des Preises, den die Schiedsstelle festgelegt hat, gewürdigt wird”, /Alternativ: Wir hätten uns gewünscht, dass die Höhe des Preises diesem Fakt noch mehr Rechnung trägt, sind aber dennoch mit dem Ergebnis zufrieden”, so Dr. Weiss weiter.
Neben velibra sind bereits zwei weitere Digitale Gesundheitsanwendungen von GAIA, elevida gegen MS Fatigue sowie vorvida bei übermäßigem Alkoholkonsum, im DiGA-Verzeichnis gelistet. Weitere DiGA sollen folgen, damit die digitale Versorgung in Deutschland weiter verbessert wird und Patientinnen und Patienten von sicheren und wirksamen digitalen Therapeutika profitieren können, die sie als Digitale Gesundheitsanwendung auf Rezept erhalten.
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